FAGG-Formular

Bitte füllen Sie das untenstehende Formular nach Anweisung aus.

Besichtigungen finden selbstverständlich unverbindlich und kostenfrei statt.

FAGG-Formular

Informationen für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes

Wir informieren Sie hiermit darüber, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des Widerrufsformulars, das Ihnen nach Absendung der Anfrage zugeschickt wird, erfolgen, ist aber an keine Form gebunden. Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert. Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt. Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichten Sie sich, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.

Vorzeitiges Tätigwerden

Das vorzeitige Tätigwerden umfasst z.B. die sofortige Übermittlung von Detailinformationen oder die Vereinbarung eines Besichtigungstermins innerhalb der offenen Rücktrittsfrist. Ich nehme zur Kenntnis, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung des Maklers (Namhaftmachung) das Rücktrittsrecht vom Maklervertrag verliere. Eine Pflicht zur Zahlung der Provision besteht aber erst nach Zustandekommen des vermittelten Geschäfts (Kaufvertrag, Mietvertrag) aufgrund der verdienstlichen, kausalen Tätigkeit des Maklers.

Kein vorzeitiges Tätigwerden

Ich nehme zur Kenntnis, dass ich erst nach Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist die gewünschten Informationen erhalte.

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