28. März 2022

Das Bestellerprinzip

Judith Glerton

Judith Glerton

Staatlich geprüfte Immobilienmaklerin

Das Bestellerprinzip Immobilienglück

Österreich bringt die Mieter der Zukunft
provisionsfrei in ihr neues Zuhause

Lange hat es in mir gearbeitet – ob ich diesen Artikel veröffentlichen soll? Eine Antwort zu finden – schwierig – aber ich habe mich doch dazu durchgerungen.

Hat doch der Großteil der Immobilienmakler-Kollegen und Immobilientreuhänder einen Aufschrei durch die Medien ziehen lassen: Was hat man da nicht alles gelesen. Zu jedem dieser Artikel fiel mir am Ende immer der Satz ein: „Da sind wir selbst dran schuld!“
Warum?
Der Großteil der Immobilientreuhänder hat die letzten Jahrzehnte dazu genutzt, den Weg des geringsten Widerstandes zu gehen. Im Falle der Miete heißt dies: Der Mieter soll zahlen.

Haben Sie, verehrte Leser, gewusst, dass es durchaus möglich ist, drei Bruttomonatsmieten zzgl. USt als Provision vom Vermieter zu verlangen?
Ja, die österreichische Provisionsregelung lässt dies zu.
Ja, haben wir Immobilienmakler das gemacht?
Nein.

Seit zehn Jahren bin ich in der Branche und kann mich nicht erinnern, das jemals jemandem vorgeschlagen zu haben – damit hätte ich gar nicht mal zum Termin fahren müssen – hochkant hätte man mich hinausgeschmissen.
Verständlicherweise, meiner Meinung nach.

Wer zahlt die Provision?

Schauen wir doch mal, was dies für einen Eigentümer heißen würde. Bei einer Nettomiete inkl. Betriebskosten von € 800.- netto zzgl. € 60.- netto fürs Heizen, in der Teilanwendung des MRG, würde die Rechnung für den Vermieter lauten: € 2.580.- zzgl. USt., macht dann eine Summe von insgesamt € 3096.-, bitte schön.
Ja, da hätte es Herrn und Frau Vermieter in Österreich aus den Socken gehauen und tatsächlich habe ich in all den Jahren von so einer Provision nur träumen dürfen.

Aber wie der Gesetzgeber so schön geschrieben hat: Das magische Zauberwort heißt mögliche Höchstprovision, und nicht „verpflichtende Preisbindung“.
So hat es sich über viele Jahre eingebürgert, und den Vermieter aus der Zahlungspflicht entlassen.
Und hier nimmt das Unheil seinen Lauf. Denn selbstverständlich arbeitet ein seriöser Immobilienmakler immer für zwei Seiten: Zum einen für den Vermieter, der sich einen seriösen, einkommensstarken Mieter wünscht, und für den Mieter auf der anderen Seite, dem wir Immobilienmakler sämtliche Informationen zur Verfügung stellen, damit er die für sich beste Entscheidung treffen kann.
Und ja, da kann es doch schon sein, dass die Entscheidung auf ein „Nein“ gefallen ist. Er möchte die Wohnung nicht mieten: Weil sie zu teuer ist, weil es Indikatoren gibt, an welche er nicht gedacht hat, weil er die Kosten doch knapper kalkuliert hatte, als sie dann tatsächlich sein würden oder schlicht und einfach, weil sie ihm nicht gefällt, aber vor allem: Weil ihn der Makler aufgeklärt hat.

Ein ordentlicher Immobilienmakler war bislang immer bestrebt, als Doppelmakler tätig zu sein. Ich habe stets versucht, die Interessen meiner Auftraggeber (Mieter und Vermieter) zu wahren und beide zufrieden und glücklich in einer langen gemeinsamen Zukunft wohnen zu lassen. Bis dass der Tod sie scheidet – oder so ähnlich.

Weil eine Provision darf für die Schaffung des neuen Wohnglücks niemals hinderlich sein.

Es gehört aber auch eine Portion ordentliche Arbeitsweise, Verlässlichkeit, gepaart mit einer Prise Verständnis, einem Hauch kundenorientiertem Handeln und vor allem das Bereitstellen sämtlicher Informationen, Aufklärung, Aufklärung und nochmals Aufklärung dazu. In Zeiten wie diesen, benötigt man keinen Immobilienmakler für Küche, Wohnzimmer und Bad. Eine umfassende Betreuung für beide Seiten und Schaffung von Rechtssicherheit für alle Parteien – das ist es, was ein Immobilienmakler leistet.

Somit begrüße ich das neue Bestellerprinzip

Denn damit, meine sehr verehrten LeserInnen, werden wir die Leistung des Maklers in Zukunft noch mehr in den Vordergrund stellen müssen: Denn kein Vermieter der Welt wird einen Immobilienmakler bezahlen, um nur die Türe aufzusperren. Nur die Immobilienmakler, die es schaffen, ihre Leistung zu benennen, werden in Zukunft überleben. Selbstverständlich rechne ich damit, dass die Auftragslage in Zukunft zurückgehen wird.

In wem von uns hat nicht schon seit langem der Hobbymakler geschlummert? Ab und zu ein bisschen hier Küche, dort Wohnzimmer. Aber wenn Sie dann zum wiederholten Male vor der Türe warten: der potentielle Interessent kommt nicht, hat auch nicht abgesagt oder stellt sich im Nachhinein als Mietnomade heraus, ruft am Sonntag beim Familiendinner an oder steht unangekündigt vor Ihrer Haustür, unterschreibt später keinen Mietvertrag, kommt doch nicht zu einer Mietvertragsunterschrift oder hat schlicht und ergreifend doch etwas anderes gefunden: Viele Formalitäten, an die ein Vermieter im ersten Moment gar nicht denkt, vertraute er doch noch auf die gute alte Handschlagqualität etc.

Ja, meine lieben Leser, auch Sie werden erkennen, dass ein fachkundiger Immobilientreuhänder viel mehr leistet, als das, was von der Politik in den letzten Tagen kommuniziert wurde.

Dann wird man erkennen, dass es einen Grund gibt, warum es strikte Regeln, strenge Prüfungen und viele Voraussetzungen gibt und es viel harte Arbeit ist bis man den Titel: „Staatlich geprüfter Immobilientreuhänder“ tragen darf.
Nur wird die Erkenntnis, wie so oft, zu spät kommen. Denn dann heißt es für den Mieter, gerade zu Beginn, dass er zwar Kosten gespart hat, aber er wird auch die Erkenntnis erlangen, dass ein billigerer Kühlschrank mehr verbraucht und so über die Jahre hinweg deutlich teurer ist, als das hochwertigere Produkt. Denn wer glaubt, dass im Teilanwendungsbereich des MRG oder in der Vollausnahme des MRG der Mieter die Kosten nicht eingepreist bekommen wird, der wird sich schnell irren. So würde man gerade zu Beginn eher zu einer teureren Wohnung greifen, weil ja die Maklerprovision entfällt. Aber haben Sie jemals einen Liter Milch gekauft, auf dem die Transportkosten ausgepriesen waren? Rechnen Sie sich das mal auf mehrere Jahre auf.

In Zukunft werden wir Immobilientreuhänder für den Mieter rein Fragen beantworten müssen, denn selbstverständlich wird die Aufklärungspflicht damit zwar nicht abgeschafft, aber durchaus verringert.
Meine Oma pflegte schon zu sagen: „Wer zahlt, sagt an“. Und wer zahlt, wird auch in den nächsten Jahren ersichtlich werden: Am Ende ist es der Mieter. Monat, für Monat, für Monat, der hochwertige Aufklärungsschutz wird aber nur noch dem Vermieter zuteil werden.

Warum machen wir es anders?

Ich von Immobilienglück habe schon lange damit begonnen, dem Mieter mit Herz und Verstand entgegenzukommen. Das ist mir gelungen, weil auch der Vermieter seinen Teil meiner Dienstleistung getragen hat. Mir fällt rückblickend nicht ein einziger Mieter ein, der mein Honorar nicht verstanden hätte, nicht zahlen wollte, oder gar von Abzocke gesprochen hätte. Denn bekommt man die beste Beratung zu einem angemessenen Preis, dann ist jeder glücklich und zufrieden.

Wären wir Immobilienmakler mehr dazu bereit gewesen, die Mieter zu verstehen, so würde kein einziger Österreicher unser Honorar in Zweifel ziehen.
Somit bin ich der Meinung, dass das Bestellerprinzip dazu führen wird, dass jene Büros überleben, die ihre Leistung für den Mieter und Vermieter benennen und beziffern werden können. Schwarze Schafe gibt es auch in unserer Branche. Aber die Immobilientreuhänder, welche ihre Dienstleistung benennen und vermitteln können, werden auf lange Sicht überleben. Und ich bin mir sicher, dass dies nicht die letzte und einzige starke Kurskorrektur sein wird, die wir in den nächsten Jahrzehnten mitbekommen werden.

Es gab auch schon Situationen in meinem Beruf, in der ich die Vermittlung einer Wohnung aufgrund des Vermieters ablehnen musste – den feinen und kleinen Unterschied sehe ich darin, dass ich meinen Beruf als Berufung sehe.

Glückliches und sorgenfreies Wohnen sollte ein Grundrecht sein.

Die Beziehung zwischen Mieter und Vermieter sollte ein Geben und Nehmen auf Augenhöhe sein. Mit dem Bestellerprinzip wird die Situation für Mieter definitiv nicht besser.
Ich habe in meinen Fortbildungen schon immer über den Tellerrand geschaut und beschäftige mich schon lange auch mit dem Markt in Deutschland und der Schweiz. Daher weiß ich auch, was auf die Mieter zukommt. Und eines sei gesagt: Wohnen ist in keinem Land, das das Bestellerprinzip eingeführt hat, günstiger geworden: Ganz im Gegenteil.
Aber meine Freude dem Beruf und den Suchenden gegenüber, kann man mir nicht nehmen! Ja, ich stehe dem Bestellerprinzip in Österreich in der Miete offen und mit Freude erwartend gegenüber.

Denn wer mich kennt, weiß, es wird eine sonnige Besichtigung, egal ob mit oder ohne Bestellerprinzip.

Teilen:

Facebook
Twitter
Pinterest
LinkedIn

Mehr Artikel

Das Bestellerprinzip Immobilienglück

Das Bestellerprinzip

Österreich bringt die Mieter der Zukunftprovisionsfrei in ihr neues Zuhause Lange hat es in mir gearbeitet – ob ich diesen Artikel veröffentlichen soll? Eine Antwort zu finden – schwierig – aber ich habe mich doch dazu durchgerungen. Hat doch der Großteil der Immobilienmakler-Kollegen und Immobilientreuhänder einen Aufschrei durch die Medien ziehen lassen: Was hat man

Vier Gründe für Ihren Immobilienverkauf

Was muss aus heutiger Sicht passieren, damit Sie über den Verkauf Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung nachdenken? Wir haben die 4 häufigsten Gründe für einen Immobilienverkauf für Sie zusammengefasst.

Nach oben scrollen

Wohnen
in Ziegelmassiv?

Dann kommen Sie
in die Baiernstraße.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner